Neben-/Betriebskostenabrechnung

Die Nebenkosten (mit den Heizkosten) bedeuten für viele Mieter jedes Jahr wieder Ärger und hohe Nachzahlungen. Selbst Anwälte, die sich gründlich in den Bereich eingearbeitet haben, sind oft überfordert – wie soll da erst der Laie zurechtkommen.
Trotzdem finden Sie nachfolgend einige Urteile u. Hinweise, die vielleicht als Orientierung in diesem Dschungel dienen könnten.
Scheuen Sie sich nicht, sich helfen zu lassen, wenn Sie nicht weiterkommen!

Urteile und Interessantes

Nutzerwechselgebühren

Kosten für Zwischenablesungen beim Auszug (Heizung, Warmwasser u. Kaltwasser) und die  Erstellung der  Zwischenabrechnungen   müssen nicht vom Mieter bezahltt werden. Es handelt sich hierbei um Kosten der Verwaltung, die vom Vermieter zu tragen sind, und nicht um Betriebskosten.

(BGH, Urteil vom 14.11.2007 – VIII ZRS 19/07) 

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Betriebskostenabrechnung/Belegkopien

 

Bei öffentlich gefördertem Wohnraum (Sozialwohnungen) müssen dem Mieter auf Wunsch Kopien der Abrechnungsunterlagen zugesandt werden. Die dafür entstehenden Kosten sind mit € -,25 pro Kopie zu ersetzen.
Da die Abrechnungsunterlagen normalerweise sehr umfangreich sind, sollte man sich darauf beschränken, nur bei ungewöhnlich hohen Kostenarten die Belege anzufordern. Am besten vorher fachkundig beraten lassen!

Münchner Mietspiegel 2007 schon im 1. Arbeitsschritt falsch!!!

Nach dem BGH (Urteil vom 26.10.2005 – VIII ZR 41/05) müssen für die Ermittlung der ortsüblichen Brutto-Miete die zuletzt auf die Wohnung entfallenden  t a t s ä c h l i c h e n  Betriebskosten angesetzt werden. Durchschnittswerte eines Mietspiegels können hierfür nicht verwendet werden. Dies ist bei einer Teil-Inklusivmiete sicherlich analog zu sehen.

Wenn man im neuen Mietspiegel der Stadt München der Anleitung "Wie wird gerechnet?" und den Erläuterungen zu Arbeitsschritt 1 auf den Seiten 6 u. 7 folgt, kommt man nicht auf die ortsübliche Miete. Lt. BGH wird so eben  n i c h t  gerechnet! Wie der BGH nachvollziehbar ausführt, wird sich bei der Verwendung von Mietspiegel-Durchschnittswerten für in der Miete enthaltene Nebenkosten eine Brutto-Miete ergeben, die höher oder niedriger als die ortsübliche ist.

Also Mieterhöhungen bei Brutto- u. Teil-Inklusivmieten auf jeden Fall überprüfen lassen!

Nebenkosten

Man sollte darauf achten, dass nur gemäß einer ausdrücklichen Vereinbarung im Mietvertrag abgerechnet wird. Durch Gewerbebetriebe im Anwesen werden teilweise höhere Kosten verursacht, Diese müssen normalerweise nicht von den Wohnungsmietern mitbezahlt werden.


Bei Abweichung von den durchschnittlichen Beträgen sollte man eine gezielte Belegeinsicht vornehmen.


Durch eine sachkundige Überprüfung einer Abrechnung kann oft einiges Geld gespart werden. (Für Mitglieder übernehmen wir das!)

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