Kündigungsfristen

Ab dem 1. Juni 2005 ist das Gesetz über Kündigungsfristen für sogenannte Altmietverträge in Kraft. Danach gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen durch den Mieter auch bei Mietverträgen, die vor dem 1. Sept. 2001 abgeschlossen wurden, auch wenn hier noch im Vordruck die früher bis zu 12 Monaten gestaffelten Fristen aufgeführt waren.