Anwaltskosten bei Kündigung ohne Angabe von Gründen

Kündigt der Vermieter ohne Angabe der Gründe und zieht der Mieter einen Anwalt hinzu, um die Kündigung abzuwenden, muß der Vermieter die Anwaltskosten nicht übernehmen.
(BGH, Urteil vom 15.12.10 – VIIIZR 9/10)